Unsere AGB (pdf)

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Reise mit Ziran-Reisen interessieren.


1. Vertragsgegenstand


Wir verpflichten uns:
  • Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in Ziran-Reisen-Ausschreibungen (Internet, Prospekt) von Anfang bis Ende zu organisieren.
  • Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
  • alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten.

Beachten Sie bitte, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.


2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Ziran-Reisen kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen (auch E-Mail), telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Sie erfolgt durch den/die Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer/lnnen. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Ziran-Reisen wirksam.

2.2 Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der genannten Vorschriften selbst verantwortlich.
Auf Wunsch besorgen wir Ihnen gerne allfällig erforderliche Visa. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.

2.3 Zahlungen
Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:

  • eine Anzahlung von Fr. 400.- bei der Buchung
  • die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Abreise

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Ziran-Reisen die Reiseleistungen verweigern und Annullationskosten nach Ziffer 5.3 geltend machen.

2.4 Preisänderungen
Es gibt Fälle, da die in den Ziran-Reisen-Ausschreibungen angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen. Wie zum Beispiel:

  • nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen
  • neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren
  • Wechselkurs Änderungen
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen


3. Schwierigkeiten während der Reise


3.1 Entspricht die Reise nicht der Beschreibung der Ziran-Reisen-Ausschreibung, der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet bei Ziran-Reisen, der Reiseleitung oder der örtlichen Ziran-Vertretung sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Ziran-Reiseleitung oder der örtlichen Ziran-Vertretung eine schriftliche Bestätigung verlangen.

3.2 Sofern Ziran-Reisen, die Reiseleitung bzw. die örtliche Ziran-Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offerieren, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch Ziran-Reisen ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg.

3.3 Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der Ziran-Reiseleitung bzw. der örtlichen Ziran-Reisen-Vertretung müssen Sie dem Ziran-Reisebüro, Brauerstrasse 60, 8004 Zürich, spätestens innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.


4. Haftung

4.1 Im allgemeinen
Ziran-Reisen haftet für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es Ziran-Reisen, der Reiseleitung oder der örtlichen Ziran-Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Reisepreises. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Ziran-Reisen nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten (Fluggesellschaft), für welche Ziran-Reisen nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

4.2 Unfälle und Erkrankungen
Ziran-Reisen haftet für Personenschäden, die aus schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch Ziran-Reisen oder durch ein von Ziran-Reisen beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Ziran-Reisen abtreten.
In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

4.3 Sachschäden
Ziran-Reisen haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von Ziran-Reisen oder einem von Ziran-Reisen beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an Ziran-Reisen abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränkt auf das Doppelte des Reisepreises.
In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

4.4 Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jede Person mitbringt. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, die nicht über die Ziran-Reiseleitung oder die örtliche Ziran-Vertretung erfolgen, kann Ziran-Reisen keine Haftung übernehmen.


5. Sie können die Reise nicht antreten (Annullation) oder Sie ändern Ihren Auftrag

5.1 Falls Sie weniger als 22 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum die Reise nicht mehr antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so müssen Sie uns das durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.

5.2 Bearbeitungsgebühr
Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie uns eine Bearbeitungsgebühr von Fr 60.- pro gebuchte Person, höchstens aber sFr. 120.- pro Auftrag. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die obligatorische Versicherunq gedeckt sind. Diese Spesen sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.

5.3 Die Annullierungs- und Rückreiseversicherung ist obligatorisch und deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Der entsprechende Betrag wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.
Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des/der Reiseteilnehmer/in und seines/seiner Reisepartner/in oder deren direkten Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten.
Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullierungskosten-Versicherung.
Treten Sie weniger als 22 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen Sie die Reise um), und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung oder durch eine abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren von Fr. 60.- noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen:

  • 30-20 Tage vor Abreise 20% des Pauschalpreises
  • 20-8 Tage vor Abreise 50% des Pauschalpreises
  • 7-1 Tage vor Abreise 80% des Pauschalpreises
  • Abreisetag 100% des Pauschalpreises

5.4 Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung kann der/die Reiseteilnehmer/in eine Verzichtserklärung verlangen.

5.5 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Ziran-Reisen den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen jedoch nach Möglichkeit vergüten.
In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Ziran-Reiseleitung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.


6. Ziran-Reisen kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen

6.1 Flugtransport
Für den Fall, dass das von Ziran-Reisen verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich Ziran-Reisen vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.

6.2 Programmänderungen
Ziran-Reisen behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Ziran-Reisen bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

6.3 Unterbeteiligung
Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer/innen oder liegen besondere Umstände vor, die Ziran-Reisen vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in der Ausschreibung angebotenen Leistungen zwingen, kann Ziran-Reisen die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, zusammen mit Ihnen eine attraktive Alternative zu finden. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung für Sie von Fr. 60.- pro gebuchte Person (Höchstbetrag Fr. 120.- pro Auftrag). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6.4 Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördlicher Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Ziran-Reisen nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Ziran-Reisen befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von Ziran-Reisen bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.


7. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen Ziran-Reisen, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.


8. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und Ziran-Reisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Klagen gegen Ziran-Reisen können nur an seinem Sitz in Zürich vorgebracht werden.



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